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Aktuelle Rechtssprechung:

Sanierungsbeschluss muss Auftragnehmer nennen

 

Aus einem Beschluss über die Durchführung von Sanierungs­­maßnahmen muss hervorgehen, welches Unternehmen beauftragt werden soll. Es reicht nicht aus, wenn die bei der Abstimmung anwesenden Eigentümer wissen, welche Firma den Auftrag erhalten soll, diese aber nicht aus dem Beschluss oder Protokoll hervorgeht.