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Kaufmännische Verwaltung

  • Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans
  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Erstellung der Protokolle
  • Umsetzung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • Überwachung der Zahlungseingänge
  • Veranlassung bzw. Erstellen der Heizkostenabrechnung
  • Einziehung und Überwachung der Hausgeldzahlungen
  • Durchführung des Mahnwesens bei rückständigen Hausgeldern
  • Ordnungsgemäße Buchhaltung über EDV
  • Teilnahme an Beiratssitzungen
  • Verwaltung der Rücklagen
  • Rundschreiben und Aushänge
  • Belegprüfung

Technische Verwaltung

  • Regelmäßige Objektbegehung
  • Beauftragung und Überwachung der laufenden Instandhaltungen
  • Ermittlung, Veranlassung und Überprüfung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Einholung und Vergleich von Kostenvoranschlägen für Handwerkerleistungen
  • Beauftragung und Überwachung der Hausmeisterdienste / des Winterdiensts
  • Überprüfung und Abschluss von Versicherungsverträgen
  • Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen
  • Bearbeitung von Schadensmeldungen und Veranlassung der Schadensbeseitigung (z. B. Rohrbruch, Brand)
  • Beschaffen von Genehmigungen
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern und Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung

Fachinfos

Aktuelle Rechtssprechung:

Sanierungsbeschluss muss Auftragnehmer nennen

 

Aus einem Beschluss über die Durchführung von Sanierungs­­maßnahmen muss hervorgehen, welches Unternehmen beauftragt werden soll. Es reicht nicht aus, wenn die bei der Abstimmung anwesenden Eigentümer wissen, welche Firma den Auftrag erhalten soll, diese aber nicht aus dem Beschluss oder Protokoll hervorgeht.